Zur Zahnerhaltung zählen alle prophylaktischen und therapeutischen Maßnahmen, die den Zahn in seiner Form und Funktion erhalten bzw. wiederherstellen helfen, ohne ihn durch ein künstliches Produkt zu ersetzen. Die Zahnerhaltungskunde lässt sich in folgende konservierende Teilgebiete untergliedern:
Prophylaxe:
· Fissurenversiegelung (siehe Prophylaxe und Kinder)
· professionelle Zahnreinigung (siehe Prophylaxe)
Restaurative Zahnheilkunde:
· Füllungstherapie
· Kronen (wird z.T. auch zur Zahnersatzkunde gezählt)
· Endodontie (siehe Wurzelkanalbehandlungen)
· Parodontologie (siehe Parodontopathien)
Der Zahnarzt stellt bei einer Untersuchung fest, welche Maßnahmen zur Zahnerhaltung erforderlich und möglich sind und bestimmt, ggf. gemeinsam mit dem Patienten, das Ausmaß und die Art der Versorgung