Wer wie oft zum Zahnarzt muss?  

Kinder

Kinder sollten möglichst früh an den Zahnarzt gewöhnt werden. Ein Zahnarztbesuch empfiehlt sich auch dann, wenn noch keine Beschwerden aufgetreten sind, damit das Kind frühzeitig Ängste abbauen kann. Spätestens aber, wenn die ersten Zähnchen durchgebrochen sind oder aber im Alter von zwei Jahren, sollte das Kind einem Zahnarzt vorgestellt werden. Bereits in dieser frühen Phase kann der Arzt erste Pflegeempfehlungen mitgeben.

Zusätzlich gibt es die sog. Früherkennungsuntersuchungen FU1-FU3 für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Sie dienen der frühzeitigen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.

  • FU1 : 30. bis 42. Lebensmonat bei komplettem Milchgebiss
  • FU2 : 49. bis 72. Lebensmonat
  • FU3 : 6. Lebensjahr bei Kindern mit hohem Kariesrisiko

Die Früherkennungsuntersuchungen beinhalten eine Einschätzung des Kariesrisikos, Ernährungs- und Mundhygieneberatung, die Anleitung zur frühkindlichen Mundhygiene und Empfehlungen zur Fluoridierung.

Jugendliche

Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sollten die Jugendlichen zweimal im Jahr zur Zahnarztkontrolle gehen.

Erwachsene

Auch ab dem 18. Lebensjahr sollte man mindestens zweimal im Jahr zur Zahnarztkontrolle gehen. Dies ist auch wichtig, um im Behandlungsfall Geld zu sparen. Dokumentiert werden die Arztbesuche im sog. Bonusheft; einem Nachweis für den Patienten, dass er sich regelmäßig bzw. mindestens einmal im Jahr in zahnärztliche Kontrolle begeben hat. Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen hilft das Bonusheft, Geld zu sparen. Wer nachweisen kann, dass er mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt gegangen ist, bekommt zum normalen Zuschuss der Krankenkassen einen Extrazuschuss - nämlich einen Bonus-von 20 %, wenn mehr als fünf Jahre kontrolliert worden ist. Patienten, die sogar eine regelmäßige Kontrolle über 10 Jahre nachweisen können, erhalten einen Bonus von 30 %.